AGB - School

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

 

AGB für Kiteschule Windloop

Professionell Kiteboarding

 

Inh. Ron Reimers/Cuxkite.de

 

1. Teilnehmer- und Mieterkreis

Teilnahme- und mietberechtigt ist jede Person, die weder gesundheitlich noch körperlich beeinträchtig ist, den Kitesport ohne Gefahr für sich und andere auszuüben. Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Kitekurs ist die Fähigkeit, mindestens 15 Minuten im freien Wasser ohne Hilfsmittel schwimmen zu können. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters zudem erforderlich.

 

2. Anmeldung / Rücktritt vom Vertrag

Die Anmeldung zu einem Kitekurs bedarf der Schriftform / per Post oder Internet e-Mail.

 

Was ist mit den Personen, die an der Schule einen Kurs buchen??? Diese müssen sich nicht via E-Mail bzw. per Post Anmelden.

 

Gleiches gilt für Abschluss des Mietvertrages. Bei Minderjährigen ist zur Wirksamkeit der rechtsgeschäftlichen Erklärung die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters beizubringen. Ein Rücktritt vom Vertag ist schriftlich zu erklären. Beim Kitekurs in Neuharlingersiel gilt: Erfolgt der Rücktritt 7 Tage vor Kursbeginn / Mietbeginn wird die geleistete Anzahlung des jeweiligen Kurspreises/Mietpreis in Abweichung zu § 346 Abs. 1 BGB einbehalten, wenn kein Ersatzteilnehmer/ - Mieter gestellt wird. Bei einem innerhalb der 7- Tagesfrist erklärten Rücktritt sind 70 % der Kurskosten / Mietgebühren fällig, sofern ein Ersatzteilnehmer/ - Mieter nicht gestellt wird bzw. eine anderweitige Vermietung nicht gelingt. Windloop behält sich das Recht vor, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 3 Personen (Inland) in den Kitekursen nicht erreicht wird. Gleiches gilt im Falle höherer Gewalt (Flaute, Starkwind, Blitzschlag) oder bei Zerstörung des Kitematerials durch Kollisionen oder Vandalismus. Geleistete Zahlungen werden erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Teilnehmer, die einen Lehrgang nachhaltig stören, sich verhaltenswidrig verhalten oder sich und andere vorsätzlich gefährden, können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden, ohne eine Rückerstattung der Kursgebühren.

 

3. Kursdauer

Ein Kitekurs beginnt mit dem ersten gebuchten Tag, in der Regel zwischen 8:00 Uhr & 17:00 Uhr und endet mit dem letzten gebuchten Tag. Windloop ist nicht verpflichtet Teile des Kursbetrages zu erstatten, wenn der Schüler aus persönlichen Gründen den Kurs eher als von ihm gebucht beendet.

 

5. Sorgfaltspflicht

Das Schulungsmaterial ist teuer, bitte behandelt es so, als wenn es euer eigenes wäre. Ein vorausschauender Umgang, gerade bei starkem Wind, also genug Abstand zum Ufer, zu anderen Kitern, gefühlvolles fliegen, ordnungsgemäßes sichern, ist einzuhalten ein sorgfältiger Umgang, also säubern, trocknen, ordentlich flugfertig einpacken ist einzuhalten. Wenn Windloop der Meinung ist, ihr missachtet diese Anweisungen oder seid mit dem Material überfordert, kann euch der Kite ohne „wenn und aber“ abgenommen werden, bzw. macht ihr Übungseinheiten mit kleineren Kites an Land. Für Schäden am Material, soweit es keine Materialfehler und Abnutzung sind, bist du verantwortlich. Es ist generell untersagt, sich im Wasser weit vom Übungsabschnitt zu entfernen. Du musst durch Kontakt mit den anderen (Blicke, RUFEN oder Winken) jederzeit Hilfe anfordern können. Einzuleitende Hilfemaßnahmen erfordern Zeit. Sollte Windloop der Ansicht sein, für dich Rettungsmaßnahmen einleiten zu müssen, trägt der zu Rettende die anfallenden Kosten.

Die Sicherheit und Betriebsbereitschaft des Kitematerials wird durch regelmäßige Inspektion sichergestellt. Dennoch ist der Teilnehmer / Mieter verpflichtet, das Kitematerial vor Fahrtantritt zu überprüfen. Im Interesse aller Beteiligten ist jeder Teilnehmer / Mieter verpflichtet, entstandene Schäden sofort anzuzeigen. Falls die Betriebsbereitschaft des Kitematerials durch Nichtbeachtung der Anweisung des Ausbilders oder durch fahrlässige oder sogar vorsätzlich Verhaltensweisen des Teilnehmers/ Mieter nicht mehr gewährleistet ist, besteht für den durch die Tatbestandsaufnahme und Störungsbeseitigung entstandenen Zeitverlust kein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Teilnehmer / Mieter.

Den Weisungen des verantwortlichen Lehrers ist Folge zu leisten, die vereinbarten Schulungszeiten sind einzuhalten. Beim Auf- und Abbau der Schulungsausrüstung hilft der Teilnehmer mit. Die Ausrüstung wird dem Schüler für die Dauer des Kurses kostenlos zur Verfügung gestellt. Sie ist in jedem Fall pfleglich zu behandeln und dem Ausbilder persönlich zurückzugeben. Bei Verlust des Materials haftet der Teilnehmer für ihren Zeitwert. Bei ordnungswidrigem Verhalten, welches das Ansehen oder die Unversehrtheit der Teilnehmer oder Veranstalter gefährdet, kann der Teilnehmer aus dem Kurs ausgeschlossen werden. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Fall nicht zurückerstattet.

 

6. Versicherung

Ich habe vor meinem Kurs meine Krankenkasse als auch meine Haftpflichtversicherung, eventuell auch die Unfallversicherung über die Gefahren informiert und habe eine Bestätigung der Versicherung bekommen, im Schadensfall die entstehenden Leistungen zu übernehmen.

 

7. Mitwirkungspflicht

Der Teilnehmer ist bei eventuellen auftretenden Leistungsstörungen verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten.

 

8. Sicherheit/ Durchführungsbedingungen

Den Anweisungen des Ausbilders / Vermieters ist Folge zu leisten. Änderungen im Kursverlauf aufgrund von Witterungseinflüssen sind nicht immer auszuschließen. Bei Unmöglichkeit der Durchführung des Praxisteils erfolgt eine Gutschrift, welche innerhalb der Saison einzulösen ist.

 

9. Haftung

Windloop haftet für die gewissenhafte Lehrgangs- und Veranstaltungsvorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Kursausschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung sowie für die gewissenhafte Durchführung der Inspektion zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft des Kitematerials. Bei selbst- und fremdverursachten Schäden trifft den Teilnehmer/ Mieter eine Anzeigepflicht. Der Teilnehmer/ Mieter verpflichtet sich, das Kitematerial wie sein Eigentum nach allen Regeln guter Seemannschaft zu behandeln und zu führen. Für selbstverschuldete Schäden oder Verlust (einschließlich Ausfall- und Folgeschäden) an dem Material und Ausrüstungsteilen haftet der Teilnehmer/ Mieter persönlich.

 

Für den Verlust von Wertgegenständen, Brillen, Geld und sonstigen Gegenständen wird keine Haftung übernommen.

 

10. Kaution

Bei Beginn der Vermietung hinterlegt der Mieter beim Vermieter eine Kaution 50€ + Personalausweis. Der Vermieter ist im Schadensfall berechtigt, aus der Kaution die Kosten für die Abwicklung mit der Versicherungsgesellschaft, sowie für Schäden und Verluste, die durch die Haftpflichtversicherung nicht gedeckt sind, sowie nicht durch den gewöhnlichen Gebrauch (Abnutzung) entstanden sind, zu entnehmen. Die hinterlegte Kaution ist unverzüglich nach Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Rückgabe, des Zustands des Kitematerials und der Ausrüstungsgegenstände zur Rückzahlung fällig.

 

11. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des Vertrags zur Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwa ungültige Bestimmung nach Möglichkeit durch eine dem mutmaßlichen Willen entsprechende Klausel zu ersetzen.

 

Stand: 07.Juni 2010